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Kircheneintritt / Wiedereintritt

Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) zu uns kommen!

HÄUFIGE FRAGEN RUND UM DEN KIRCHENEINTRITT

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?
    Wir vereinbaren gern ein Gespräch mit Ihnen. Bitte sprechen Sie uns persönlich an oder nehmen in anderer Form mit uns Kontakt auf.
    Es gibt zudem zentrale Wiedereintrittsstellen. Die nächsten in Ihrer Nähe finden Sie unter EVANGELISCH WERDEN
  • Ich war schon Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Hessen und Nassau, bin aber vor Jahren ausgetreten. Was muss ich tun, wenn ich wieder eintreten will?
    Die Wiederaufnahme erfolgt durch eine einfache Willenserklärung, dass Sie wieder zur Kirche gehören möchten. Dafür wird im Pfarrbüro ein Formular ausgefüllt. Eine Urkunde wird Ihnen im Anschluss (oder bei Wunsch auch im Gottesdienst) überreicht, in der festgehalten wird, dass Sie Mitglied der Evangelischen Kirche geworden sind. 
 
  • Werde ich noch einmal getauft?
    Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft (z. B. katholische Kirche) angehört haben.
 
  • Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
    Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Die Taufe findet in der Regel im Gottesdienst statt. Ihr geht meist eine Reihe von Taufgesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
  • Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
    Zu den Gottesdiensten und zu den Gemeindeveranstaltungen sind alle Menschen eingeladen. Darüber hinaus sind aber mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte verbunden, die nur für die Kirchenmitglieder gelten: zu diesen Rechten zählen das Patenamt, an Wahlen teilzunehmen und sich selbst für kirchliche Ämter wählen zu lassen. Aber auch die Inanspruchnahme kirchlicher Amtshandlungen (Trauung oder kirchliche Bestattung) ist in der Regel an die Mitgliedschaft gebunden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    Sofern Sie unseren Gemeindepfarrern nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
 
  • Was kostet mich der Eintritt?
    Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
 
  • Was kostet mich die Mitgliedschaft?
    Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 % der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dabei kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
    Weitere Fragen zur Kirchensteuer beantwortet Ihnen das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz
  • Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
    Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr (zur Zeit ca. 3 %). Ein eigenes kirchliches System wäre etwa zehn Mal so teurer.

 

Weitere Infos zum Thema "EVANGELISCH WERDEN"

Weitere Anlaufstelle zu Fragen zum Kircheneintritt

Außer dem direkten Gespräch mit dem Gemeindepfarrer können Sie ssich auch an die
kostenfreie Service-Nummer Kircheneintritt  0800 813 813 8 wenden.

Service-Nummer Kircheneintritt
0800 8138138 (kostenlos, auch vom Mobiltelefon)
Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12 Uhr

E-Mail-Kontakt für Fragen und Informationen: eintritt@evangelisch.de

 

 

 

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