Menu
Menü
X

Trauung

Zwei Menschen finden sich, entscheiden sich füreinander, sagen Ja zu einem gemeinsamen Leben – ganz wunderbar! Eine kirchliche Trauung bedeutet: „Menschen, ihr seid auf diesem Weg nicht allein. Ihr empfangt eure Liebe aus der Quelle aller Liebe: Gott. Ihr werdet getragen – und ihr seid gerufen, gemeinsam Segen weiterzugeben.“
Wenn Sie gerne kirchlich getraut werden möchten, melden Sie sich bitte bei Pfarrerin Fischer und vereinbaren Sie mit ihr einen Termin für den Gottesdienst und für das vorhergehende Gespräch. Eine*r von Ihnen muss Mitglied der evangelischen Kirche sein, und Sie müssen standesamtlich verheiratet sein. Auch eine ökumenische Trauung ist natürlich möglich.Im Unterschied zur katholischen Kirche ist eine Trauung auch dann möglich, wenn einer oder beide Ehepartner geschieden sind.

Dies alles gilt ausdrücklich auch für schwule und lesbische Paare!

 

Mein Partner ist katholisch, können wir ökumenisch heiraten? 

Ist einer der Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche, dann besteht die Möglichkeit, die Trauung ökumenisch zu feiern. Was gemeinhin als „ökumenische Trauung“ bezeichnet wird, ist allerdings – sofern sie in unserer evangelischen Christuskirche stattfindet – eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen. 

Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, dann handelt es sich um eine katholische Trauung, bei der die eigentliche Segenshandlung vom katholischen Geistlichen vollzogen wird, während der evangelische Part die Ansprache übernimmt.

Sie wünschen eine rein evangelische Trauung, obwohl einer der Ehepartner der katholischen Kirche angehört? Dann sollten Sie bei dem zuständigen katholischen Pfarramt (Wohnort) ein „Dispens von der Formpflicht“, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform,  beantragen.  Ohne diesen „Dispens“ kann die Trauung nach dem katholischen Kirchenrecht nicht anerkannt werden. Der katholische Ehepartner, gilt dann nach katholischem Kirchenrecht als nicht verheiratet.

Können wir auch ohne Mitgliedschaft in der Kirche heiraten?

Wenn beide Ehepartner nicht Mitglied der Kirche sind, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich.

Falls jedoch nur einer der beiden Ehepartner nicht der Kirche angehört, ist die kirchliche Trauung dennoch möglich.

Weitere Infos

Rund um die Trauung

Hinweise auf die Lebensordnung unserer Landeskirche

Die schönsten Trausprüche

 

 

top